Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning
Ein Unternehmen im Dienste der Hinterbliebenen Geschäftsführer: Karl Aschauer Telefon: 07259/2255-42 Fax: 07259/2255-72 Mobil: 0664/9074085 E-Mail: karl.aschauer@sierning.ooe.gv.at Unsere Bürozeiten sind: Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Bürozeiten B E R E I T S C H A F T S D I E N S T auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht: Tel. 0664/9074085 (Hr. Aschauer) oder 0664/9279915 (Hr. Mauhart). ---------------------------------------------------------------------- WIR BIETEN FOLGENDE DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG VON STERBEFÄLLEN UND TRAUERFEIERN AN: Ø Durchführung von Trauerfeiern aller Art (Erd- und Feuerbestattungen) Ø Aufnahme des Todesfalles mit persönlicher oder telefonischer Beratung Ø Abholung des Verstorbenen von Sterbeort/Krankenhaus zum Beisetzungsfriedhof Ø Überführung im In- und Ausland Ø Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen Ø Aufbahrung des Verstorbenen Ø Lieferung von Särgen und Sargausstattungen Ø Lieferung von Überurnen und sonstigen Zubehör Ø Gestellung von Sarg- und Kreuzträgern für die Beisetzung Ø Durchführung von Exhumierungs- und Wiederbeerdigungsaufträgen sowie Beschaffung der dazu erforderlichen amtlichen Genehmigungen Ø Urnenbeisetzungen außerhalb von Friedhöfen sowie die Beschaffung der dazu erforderlichen amtlichen Genehmigungen UNSER SERVICE UMFASST: Ø Textierung und Herstellung der Trauerdrucksorten (Parten, Gedenkbilder, Dankkarten) Ø Besorgung aller, zur reibungslosen Abwicklung eines Sterbefalles notwendigen Unterlagen und Dokumente (Sterbeurkunden, Totenbeschauschein, falls erforderlich Leichenpaß usw.) Ø Terminvereinbarung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Ø Verständigung des Totengräbers Ø Terminvereinbarung mit dem zuständigen Pfarramt bzw. mit dem Krematorium. Ø Abrechnung mit Sterbeversicherungen (z.B. Wiener Verein) Ø Auf Wunsch: Auftragserteilung an den Steinmetz Ø Bestattungsvorsorge zur Lebzeiten ---------------------------------------------------------------------- WAS IST BEI EINEM TODESFALL ZU VERANLASSEN? Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die – je nachdem wo der Tod eingetreten ist – in einer bestimmten Reihenfolge und auch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind. Darüber hinaus sind noch Überlegungen hinsichtlich der Versargung des Verstorbenen, der Art und des Ablaufes der Bestattungsdurchführung, der Gestaltung der Parten und der Gedenkbilder usw. anzustellen. Wir empfehlen daher, nach Eintritt eines Todesfalles unverzüglich mit der Bestattung Verbindung aufzunehmen. Unsere Mitarbeiter werden Sie nicht nur ausführlich informieren, sondern auch bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen. Bei einem Todesfall im Wohnhaus oder bei Auffinden eines Verstorbenen, muss ein Totenbeschauarzt amtlich den Tod feststellen. Der Totenbeschauarzt wird in der Regel 5 – 8 Stunden nach dem Ableben die Totenbeschau vornehmen. Der Totenbeschauarzt wird vom diensthabenden Arzt oder von der Bestattung verständigt. Im Krankenhaus oder Altenheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Verständigung der Hinterbliebenen übernimmt. BEHÖRDENWEGE: Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne kostenlos für Sie. Es ist daher zweckmässig, folgende Dokumente des Verstorbenen vorzubereiten und zur Anmeldung des Todesfalles mitzubringen: Þ Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein) Þ Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein Þ Heiratsurkunde der letzten Ehe Þ Meldezettel Þ Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r) Þ Scheidungsdekret wenn die Ehe geschieden ist Þ Nachweis des akademischen Grades Þ Reisepass nur bei Ausländern Þ Pensionsversicherungsnummer Þ FOTO des Verstorbenen ---------------------------------------------------------------------- Für die Bekleidung des/der Verstorbenen Þ Unterbekleidung Þ Hemd oder Bluse Þ Socken oder Strümpfe Þ Krawatte Þ Anzug, Kleid oder Kostüm Þ k e i n e Schuhe Es ist nicht unbedingt erforderlich, schwarze Bekleidung zu verwenden. Auch Bekleidung, die in der Freizeit getragen wurde oder Uniformen und Trachten werden gerne auf den letzten Weg mitgegeben Die Bekleidung kann entweder bei der Bestattung Sierning oder im Krankenhaus/Altenheim hinterlegt werden. Im Falle des Ablebens in der Wohnung bereiten Sie bitte die Bekleidung für die Versorgung der/des Verstorbenen durch unser Abholungspersonal vor. Zur Erledigung von Versicherungen: · Versicherungspolizzen · letzter Zahlungsabschnitt oder Kontoauszug Für die Beisetzung: · Name und Sterbejahr der zuletzt in der Grabstätte beigesetzten Person Sollten angeführte Dokumente oder Unterlagen nicht gefunden werden, so wenden Sie sich bitte an Herrn Aschauer. Dieser wird entweder für den Ersatz sorgen oder er berät Sie über die weitere Vorgangsweise. ---------------------------------------------------------------------- DIE ORGANISATION DER BESTATTUNG: Nachdem wir den gewünschten Bestattungstermin der Friedhofsverwaltung bzw. dem Totengräber gemeldet haben, vereinbaren wir für Sie auch einen Termin beim Pfarrer, der den Kondukt führt, da dieser für die Ansprache Angaben aus dem Leben des Verstorbenen benötigt. Wenn der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört, beraten wir Sie über die Möglichkeit eines Abschiedes in stillem Gedenken oder in Form eines Nachrufes. Wird bei der Beerdigung eine Musikkapelle gewünscht, so teilen Sie uns dies bitte mit. Vereine, bei denen der Verstorbene Mitglied war bzw. der (ehemalige) Arbeitgeber sollten ehestmöglich vom Begräbnistermin verständigt werden, weil diese, insbesondere wenn sie durch Abordnungen, Kränze oder einem Nachrufredner an der Gestaltung der Bestattungsfeier mitwirken, Zeit für die Vorbereitung benötigen. Blumenspenden sind Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung des Toten, aber auch Trost für die Hinterbliebenen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, anstelle von Blumenspenden z.B. eine karitative Einrichtung zu unterstützen, oder wünschen dies die nächsten Angehörigen, kann dies auf den Partenbriefen bekanntgegeben werden. DIE ERDBESTATTUNG: Wenn Sie schon eine Grabstätte besitzen, so nehmen Sie uns bitte den Namen und das Todesjahr eines dort Beigesetzten mit. Auf Ihren Wunsch wird von der Bestattung Sierning ein Steinmetz beauftragt der den Grabstein abträgt, lagert und neu beschriftet. Sie können auch direkt am Friedhof mit dem Totengräber Kontakt aufnehmen, ihm die Grabstätte persönlich zeigen und mit ihm die Abtragung des Grabsteines regeln. (der Termin dazu wird von der Bestattung vereinbart) Sollten Sie eine neue Grabstätte benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Sierning. (Tel. 07259/32202) DIE FEUERBESTATTUNG: Die röm.-kath. Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt. Für Särge und Sarginnenausstattung gibt es bei der Einäscherung umweltschonende Bestimmungen. Herzschrittmacher müssen anlässlich der Totenbeschau entfernt werden. Zur Aufnahme der Asche dient die Anschenkapsel aus Kunststoff. Diese ist mit dem Namen des Verstorbenen, seinen Daten, dem Einäscherungsort und seiner Einäscherungsnummer gekennzeichnet. Das Vermischen von Aschenresten mehrer Verstorbener ist ausgeschlossen. Um die Aschenkapsel vor Beschädigungen zu schützen und ihr ein schöneres Aussehen zu geben, ist es sinnvoll, diese in eine Überurne zu geben. Urnen dürfen nur in einem Friedhof oder Urnenhain (in einem Erdgrab, einer Nische oder einem Steinsockel) oder mit Bewilligung der Gemeinde an einem anderen Ort, der eine dauerhafte und würdige Gedenkstätte gewährleistet, beigesetzt werden. ---------------------------------------------------------------------- DRUCKSORTEN: Trauerbriefe (Parte): Die Trauerarbeit beginnt schon bei der Zusammenstellung des Textes für die Parte. Nicht jede Todesanzeige muss mit „In tiefer Trauer ...“ beginnen. Wichtig ist es, zu überlegen wem und was man mit teilt. Auch Traueranzeigen sollten „Inhalt“ haben. Sie können selber Textvorschläge zu uns bringen oder aus unseren Textvorschlägen auswählen. Andenkenbilder: Der Text auf den Andenkenbildern orientiert sich zumeist an den Parten. Es stehen verschiedene christliche und weltliche Verse zur Auswahl, die man auf die Innenseite der Bilder druckt. Sie können aus vielen verschiedenen Motiven auswählen. Wichtig ist es die Anzahl der Andenkenbilder nicht zu gering zu bemessen. Aus Erfahrung wissen wir, dass es unangenehm ist zu wenige Bilder in Auftrag gegeben zu haben. Bitte nehmen sie zur Aufnahme ein Bild des Verstorbenen mit! ---------------------------------------------------------------------- NACH DER BEERDIGUNG: Die Dokumente, welche Sie bei der Bestattung hinterlegt haben, können Sie nach ca. einer Woche während der Amtsstunden mit den Sterbeurkunden beim Gemeindeamt Sierning. Zimmer Nr. 4, wieder abholen oder die Dokumente werden zu einem späterem Zeitpunkt mit der Rechnung nachgesendet. Zum Antrag auf Witwen-(Witwer-), Waisenpension, bitten wir Sie, sich nachfolgende Urkunden zu besorgen, damit für Sie der entsprechende Antrag vorbereitet werden kann. Antrag auf Witwen- Witwerpension wenn Verstorbene( r ) bereits Pensionist war. Folgende Dokumente werden benötigt: · Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Todestag · Geburtsurkunde der Witwe · Pensionsabschnitt des (der) Verstorbenen · Sterbeurkunde Antrag auf Witwen- Witwerpension wenn Verstorbene( r ) erwerbstätig war. Folgende Dokumente werden benötigt: · Geburtsurkunde des (der) Verstorbenen · Geburtsurkunde der Witwe (Witwer) und der Waisen · Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Todestag · Staatsbürgerschaftsnachweis des (der) Verstorbenen · Sämtliche Arbeitsnachweise des (der) Verstorbenen ab dem 15. Lebensjahr · Sterbeurkunde Es wird Ihnen empfohlen, diesbezüglich mit dem Sozialamt, Zimmer Nr. 2, einen Termin zu vereinbaren! ---------------------------------------------------------------------- Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige Notar zum Gerichtskommisär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar bei Gericht erfragt werden. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todfallsaufnahme vorgeladen. Es kann aber auch von den Hinterbliebenen selbst ein Notar bestimmt werden. In diesem Fall müssen Sie sich persönlich mit Ihrem Notar in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende Unterlagen - soweit vorhanden - vorzubereiten und mitzunehmen: · Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten · Standesdokumente ( vor allem Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel ) des Verstorbenen · letztwillige Verfügungen · Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachverwalter · letzte Pensionsabschnitte des (der) Verstorbenen · kurze Aufstellung und Belege über den Nachlaß: Bank-, Spar-, und Wertpapierkonten, Aufstellung über das Vermögen, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere · Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anläßlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses. Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren ! Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des (der) Verstorbenen lauten, müssen gelöst oder geändert werden. Die Abmeldung bzw. Übernahme der Rundfunk- und Fernsehrundfunkbewilligung kann bei jedem Postamt vorgenommen werden. Dabei sind vorzulegen: - die Bewilligungsurkunde - die Sterbeurkunde - der Meldezettel Um weitere anfallende Gebühren zu vermeiden, empfiehlt sich eine unverzügliche Meldung. Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hiezu erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den Telegraphenbauämtern erhältlich. ---------------------------------------------------------------------- Zur Abmeldung des Gas- und Strombezuges ist mit der jeweils zuständigen Stelle des Energieversorgungsunternehmens ein Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage zu vereinbaren. · Bestellen Sie Abonnements ab. · Kündigen Sie Mietverträge und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen und Gewerkschaften usw. · Stornieren Sie Daueraufträge bei Geldinstituten sowie Bausparverträge, Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. Waffenrechtliche Urkunden eines( r ) Verstorbenen (Waffenpässe, Waffenbesitzkarten, Waffenscheine) sind persönliche Urkunden. Es besteht keine Verpflichtung diese Urkunden zurückzulegen. Zu beachten ist, daß der Erbe oder Vermächtnisnehmer den Erwerb von Faustfeuerwaffen binnen sechs Monaten nach Erlangen des Besitzers der Behörde anzuzeigen hat, wenn er nicht aufgrund eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zum Besitz der Faustfeuerwaffe berechtigt ist. Die Lenkerberechtigung ( Führerschein ) ist auch ein persönliches Recht, das mit dem Tod des Besitzers erlischt. Das Kraftfahrzeuggesetz sieht eine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein nicht vor. Ist auf den Namen des (der) Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muß der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (das ist der Notar oder diejenige Person, die vom Notar oder Gericht zur Besorgung - Verwaltung - des Nachlasses bestimmt wurde) die Behörde vom Tod des Zulassungsbesitzers verständigen. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung aufheben, wenn die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug nach dem Todesfall nicht bald geregelt werden. Wird das auf den (die) Verstorbene(n) zugelassene Fahrzeug nicht weiter benützt (z.B. Verschrottung), so müssen Kennzeichentafeln und Zulassungsschein unter Anschluß einer Verständigung, daß der Zulassungsbesitzer Verstorben ist, der Zulassungsbehörde übermittelt werden. Die Abmeldung erfolgt dann durch die Zulassungsbehörde. Wenn das auf den (die) Verstorbene(n) zugelassene Fahrzeug vom Erben oder Vermächtnisnehmer weiter benützt oder verkauft werden soll, so muß in der Einantwortungsurkunde des Gerichtes das Fahrzeug mit Kennzeichen, Fahrgestell- und Motornummer angeführt sein. Dauert das Verlassenschaftsverfahren länger, so muß der Berechtigte beim zuständigen Gericht einen Vorbeschluß betreffend die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug erwirken. Kann eine Einantwortungsurkunde oder ein Vorbeschluß, in dem das Fahrzeug angeführt ist, der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, so entstehen bei den Ab- und Neuanmeldungen keine Schwierigkeiten. ---------------------------------------------------------------------- Das Finanzamt anerkennt eine außergewöhnliche Belastung nur insoweit, als die Nachlaßverbindlichkeiten (Begräbniskosten, Krankheitskosten abzüglich Versicherungsleistungen etc.) den Wert des Nachlasses übersteigen. Von den den Wert des Nachlasses übersteigenden Verbindlichkeiten wird noch ein Selbstbehalt abgezogen, der sich nach dem Einkommen des Antragstellers richtet. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. ---------------------------------------------------------------------- INFORMATION - BESTATTUNGSVORSORGE Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bei der Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning, muss ich immer wieder die Erfahrung machen, dass das Ableben eines Menschen für die Angehörigen – ganz abgesehen von der Trauer um den Verstorbenen – auch eine große finanzielle Belastung darstellt. In unserer Zeit werden oft die Kosten nach einem Todesfall in ihrer Gesamtheit unterschätzt. Zu diesen Kosten zählen z.B. Trauerbekleidung, Kränze, Totenmahl, Grabstein, Grabsteininschrift, Grabpflege, Kirchengebühren, Totengräber, Notar und ähnliches mehr. Diese verursachen einen Aufwand, der die angefallenen Bestattungskosten im Durchschnitt übersteigt und nicht selten entstehen dadurch für den Ehepartner, die Kinder oder den Angehörigen finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb bietet Ihnen jetzt die Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning eine spezielle Dienstleistung an: DEN BESTATTUNGSVORSORGEVERTRAG WARUM SOLLTE MAN EINEN SOLCHEN VERTRAG ABSCHLIEßEN? Der Vorsorgevertrag ist vor allem für Menschen gedacht, die ihre Bestattung ganz individuell nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausgerichtet wissen wollen. Aber eigentlich sollte jeder diese Vorsorge nutzen, nimmt er damit doch dem Ehepartner, den Kindern oder den Angehörigen schwierige Entscheidungen und unnötige Sorgen ab. Auch die Finanzierung der Bestattungskosten wird im Bestattungsvorsorgevertrag geregelt, und sie können sicher sein, dass die Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning alles entsprechend Ihren Vorgaben und Wünschen korrekt und zuverlässig erledigt und überwacht.. Wichtig zu wissen ist, dass der Vorsorgevertrag unabhängig vom Testament nur die Durchführung der Bestattung regelt. WIE WIRD DER BESTATTUNGSVORSORGE-VERTRAG ABGESCHLOSSEN? Ø Sie nennen uns Ihre genauen Vorstellungen sowie den gewünschten Kostenrahmen Ø Wir erstellen einen detailierten Kostenvoranschlag für Sie Ø Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Finanzierung dieser Kosten Ø Wenn Sie die für Sie vorteilhafteste Lösung ausgewählt haben, wird alles in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Selbstverständlich können Sie zu Lebzeiten jederzeit diesen Vertrag ändern oder aufkündigen oder das evtl. eingezahlte Geld zurückverlangen. Wenn Sie mehr über die Bestattungs-Vorsorge wissen wollen, rufen Sie uns unter den oben angeführten Telefonnummern an oder kommen Sie in unser Büro. Wir beraten Sie unverbindlich, damit Sie sich in aller Ruhe informieren können.